Der SPD-Unterbezirk Cuxhaven umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises Cuxhaven. Über 1.300 Mitglieder (Stand 31. Mai 2022) gehören zur „Cuxland“-SPD.
Die ländliche Region bietet abwechslungsreiche Natur, Meer, Moore, weite Wiesenlandschaften und Seen sowie Kulturschätze und Sehenswürdigkeiten.
Sitz des SPD-Unterbezirks ist die Stadt Cuxhaven. Von hier nimmt er zu den wichtigen Themen der Region Stellung, unterhält gemeinsam mit dem SPD-Unterbezirk Rotenburg (Wümme) und dem SPD-Bezirk Nord-Niedersachsen eine Geschäftsstelle und betreut die Ortsvereine im Landkreis Cuxhaven.
Vorsitzender des Unterbezirks ist Oliver Lottke MdL. Kreisgeschäftsführer ist Hannes Felix Grosch. Sie erreichen ihn telefonisch unter: 0151-42191651.
Wie ist die Partei vor Ort organisiert? Welche Untergliederungen gibt es und wie stark sind sie?
Die SPD im Landkreis Cuxhaven ist unterteilt in 10 Ortsvereine und in den Unterbezirk Cuxhaven, der deckungsgleich mit dem Landkreis ist und der mit dem alle 2 Jahre auf einem Parteitag neu gewählten Unterbezirksvorstand das höchste Entscheidungsgremium stellt.
Der Unterbezirk koordiniert die politische Arbeit im Kreis und dient als Klammer der 10 SPD-Ortsvereine. Einige Ortsvereine haben noch Untergliederungen, so genannte Distrikte, gebildet.
Der Unterbezirksvorstand hat einen 13-köpfigen stimmberechtigten Vorstand und zahlreiche Gäste, die zu den Sitzungen (mindestens einmal im Monat und zu aktuellen Themen) zusätzlich eingeladen werden, um den Informationsfluss aufrecht zu erhalten. Dies sind die Landtagsabgeordnete, die Bundestagsabgeordneten, die Ortsvereinsvorsitzenden und die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften im Landkreis bzw. Unterbezirk Cuxhaven.
Schwerpunkte der Arbeit?
Über die sozialdemokratischen Mandatsträger auf kommunaler und auf Bundes-, Landes- und Europaebene nehmen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Landkreis Cuxhaven Einfluss auf die Politikgestaltung auf diesen Ebenen. Es finden regelmäßig Parteitage statt, auf denen Beschlüsse gefasst werden, die an den Landtag oder Bundestag geleitet werden. Die kommunalpolitische Arbeit findet vor allem in den Fraktionen der Gemeinde- bzw. Stadträte statt. Dort werden auch Beschlüsse gefasst. Die aktuelle Diskussion befasst sich zurzeit z.B. mit der Finanzausstattung der Kommunen, der Einrichtung von Ganztagsschulen, der lokalen Wirtschaftsförderung und der Jugendarbeit. Veranstaltungen zu allen politischen Themen und Problemen werden jeden Monat von Ortsvereinen und / oder Unterbezirk durchgeführt und in der Presse veröffentlicht. Dabei arbeiten wir mit überregionalen Bildungsträgern, wie etwa der Friedrich-Ebert-Stiftung, zusammen.
Einflussmöglichkeiten für „einfache“ Mitglieder?
Im Statut der SPD ist verankert, dass die Willensbildung innerhalb der Partei sich von unten nach oben vollzieht. D.h. jedes Mitglied hat das Recht, seine Meinung im Ortsverein und Unterbezirk zu vertreten, sich Mehrheiten dafür zu suchen, sich selbst als Kandidat für Ortsvereins- oder andere Vorstände aufstellen zu lassen, oder auch für öffentliche Ämter zu kandidieren, wie z.B. den Gemeinderat, den Kreistag, den Land- oder Bundestag. Dabei ist in der Satzung eine Quotenregelung verankert, die besagt, dass mindestens 40 % eines Geschlechts bei den Wahlen zu den Gremien vertreten sein muss. Außerdem sollen insbesondere junge Parteimitglieder gefördert und in Ämter gewählt werden. Dazu liegen verbindliche Beschlüsse vor.
Mitgliedsbeiträge?
Als älteste demokratische Partei in Deutschland achtet die SPD immer auf die solidarische Behandlung ihrer Mitgliedschaft, d.h. jedes Mitglied stuft sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten selbst ein, wie viel es monatlich zahlen möchte. Was mit den Mitgliedbeiträgen finanziert wird, kann man unter anderem hier nachlesen. Transparenz über die Finanzierung der SPD stellt der Parteivorstand auf dieser Seite her.
Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2019 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 6,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:
- bis 1.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 6,00 €
- bis 2.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 8,00 € | 16,00 € | 21,00 €
- bis 3.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 26,00 € | 32,00 € | 37,00 €
- bis 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 47,00 € | 63,00 € | 79,00 €
- bis 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 105,00 € | 158,00 € | 263,00 €
- ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 300 € und mehr
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 300 Euro.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamten erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens:
- 70,00 € für A15 und A16
- 140,00 € für B1 und B2
- 210,00 € für B3 bis B6
- 280,00 € für B7 bis B9
- 350,00 € für B10 bis B11
Für Mitglieder mit geringen Einkünften oder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte und ohne vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mindest-Beitrag 2,50 Euro.