Rund 800 Millionen Euro werden landesweit bereitgestellt
Loxstedt/Hannover, 15.06.2023. In der ersten Jahressitzung des Krankenhausplanungsausschusses am Mittwoch (14.06.2023) standen traditionell die Krankenhausförderung und das Investitionsprogramm im Vordergrund. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, können die niedersächsischen Krankenhausträger insgesamt mit einer Rekordsumme von rund 800 Millionen Euro rechnen: „Aus der Region bekommt das Kreiskrankenhaus Osterholz einen Zuschuss von drei Millionen Euro für die gestiegenen Baukosten – das ist ein starkes Signal, für das ich unserem Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sehr dankbar bin. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung des Landes kommt in Osterholz der Ergänzung der Pflegestationen und dem Neubau der Intensivstation zugute“, so Lottke.
Insgesamt investiert das Land Niedersachsen in diesem Jahr 232,67 Millionen Euro in 38 Baumaßnahmen in niedersächsischen Krankenhäusern. Davon werden rund 90 Millionen Euro für steigende Baupreise in 13 Projekten zur Verfügung gestellt. Mit einem Volumen von 142,67 Millionen Euro werden 19 Projekte nach Baufortschritt weiterfinanziert sowie sechs neue Baumaßnahmen begonnen: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Land seiner Verantwortung für die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen einmal mehr mit Nachdruck gerecht wird und durch die zusätzliche Mittelbereitstellung hilft, den bestehenden Mehrkosten durch Materialbeschaffung im laufenden Bauvorhaben zu begegnen“, so der heimische SPD-Landtagsabgeordnete. Das Kreiskrankenhaus Osterholz erfülle für die Stadt Osterholz-Scharmbeck, den Landkreis Osterholz und darüber hinaus eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung. Deshalb sei es, so Lottke, wichtig, die Priorität klarzumachen, dass auch bei steigenden Kosten notwendige Ausbauten zügig und solide umgesetzt würden.
Neben dem Gesundheitsministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie – mit beratender Stimme – die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.