Um landwirtschaftlichen Betrieben, die aufgrund des Ukraine-Krieges von Handelsbeschränkungen und/oder höheren Betriebsmittelkosten betroffen sind, zu entlasten, wurde diese Woche ein Hilfsprogramm beschlossen. Die Betriebe können jeweils bis zu 15.000 Euro als finanzielle Unterstützung bekommen. Insgesamt stehen 180 Millionen Euro bereit. Davon sind 60 Millionen Euro EU-Mittel, weitere 120 Millionen Euro kommen aus dem Bundeshaushalt.
Förderungsberechtigt sind beispielsweise Obst- und Gemüsebauern, aber auch Schweine- und Geflügelhalter. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen.
Die neuen Hilfen sollen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden und benötigen keine Antragstellung. Sie werden direkt von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an die Betriebe gezahlt.
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/100-anpassungshilfe-erzeuger.html