Klingbeil zu Steuersenkung: „Hilft vor allem Menschen mit kleinen Einkommen“

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Eine davon ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020. Der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil sieht darin einen wichtigen Konjunkturimpuls auch für die Region, mit dem zudem Verbraucherinnen und Verbrauchern geholfen werde.

Bild: Tobias Koch

SPD, CDU und CSU hatten sich vor rund einem Monat darauf verständigt, die Mehrwertsteuer befristet von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% zu senken. Mit der Zustimmung des Bundestages gilt nun seit dem 1.7. und bis Ende des Jahres der verminderter Mehrwertsteuersatz. „Damit schaffen wir schnelle Kaufimpulse für jede Branche, kurbeln die Konjunktur auch bei uns vor Ort an und helfen vor allem denjenigen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Je weniger Geld man hat, desto mehr hilft gerade diese Steuersenkung“, bekräftigt Klingbeil.

Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, sei die Umsetzung schnell wirkender konjunktureller Stützungsmaßnahmen nötig, betont der SPD-Politiker.  Neben der Senkung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent bis Jahresende gebe es zudem eine Verbesserung der Abschreibungsregeln für Unternehmen.

Gesamtpaket für die Zukunft
Mit dem größten Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik werde zudem das Land modernisiert sowie auch vor Ort in die Energie- und Mobilitätswende, die Digitalisierung und in die soziale Infrastruktur investiert – etwa in Kitas und Schulen. „Wir sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze bei uns in der Region, stärken die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger und stellen Überbrückungshilfen dort bereit, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, ergänzt Klingbeil.

Familien im Fokus
Insbesondere Familien stehen im Fokus des Konjunkturprogramms: Sie erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. „Mit dem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro und der befristeten Mehrwertsteuersenkung unterstützen wir Familien und Alleinerziehende – vor allem diejenigen mit kleinen Einkommen, denn der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag oder Wohngeld angerechnet“, erläutert Klingbeil. Er habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Familien und Alleinerziehenden aus seinem Wahlkreis geführt und sei froh, dass viele der Anliegen von vor Ort jetzt umgesetzt werden.